Geschäftssitz


Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)  Ausgabe Januar 2022

A. ANWENDUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Kunden und LED Europa AG (im folgenden LED genannt) und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte.

B. LEISTUNGEN VON LED

LED bietet ihren Kunden national und international Dienstleistungen und Produkte aus dem Beleuchtungsbereich. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Angeboten und den dazugehörenden Dokumenten, nach Bestellungseingang aus der Auftragsbestätigung, die zusammen mit den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und LED bilden. Änderungen des Vertrages werden schriftlich per Brief, Mail oder Fax vorgenommen. Bei Nichterteilung des Auftrages sind sämtliche erstellten Unterlagen zu retournieren und bleiben Eigentum von LED.

Muster

Muster werden kostenlos zur Begutachtung und Evaluation zur Verfügung gestellt. Diese sind nach 30 Tagen an LED zu retournieren. Nach Auftragserteilung sind Muster ebenfalls zu retournieren.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt frei verzollt versichert (Incoterm DDP) innerhalb von 12 Wochen, sofern im Angebot oder auf der Auftragsbestätigung nicht anders erwähnt ist. Nutzen und Gefahr gehen bei Ablieferung des Kaufobjektes am Erfüllungsort auf den Kunden über. LED übernimmt die Transportversicherung.

Anlieferungen

Bei einer LED Anlieferung ist die Ware auf Stückzahl und auf sichtbare Schäden sofort zu kontrollieren. Die Liefermenge pro Artikel ist anhand des mitgelieferten Lieferscheins zu prüfen. Fehlmengen und sichtbare Schäden sind auf dem Frachtbrief (CMR) sofort zu vermerken und dem Transporteur auszuhändigen. Eine Kopie des bemängelten Frachtbriefes ist umgehend an LED zu übermitteln: per Email an info@ledeuropa.ch oder per Fax 0041 71 223 40 24. Verdeckte Transportschäden sind lt. Versicherungsbedingungen innerhalb 5 Werktagen schriftlich zu melden. Warenannahme unter Vorbehalt ist nicht möglich, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Gewährleistung / Garantie

Die Frist für die Klage auf Gewährleistung beträgt je nach Produkt zwischen 3 und 5 Jahren. Das Recht auf Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen lässt oder wenn der Käufer, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft oder dem Lieferanten keine Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

Als zugesicherte Eigenschaften gelten jene, die in der Auftragsbestätigung oder in den Unterlagen ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sind die zugesicherten  Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Besteller Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch den Lieferanten. Hierzu hat der Besteller dem Lieferanten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

Von der Gewährleistung und Haftung des Lieferanten ausgeschlossen sind Schäden, die entstehen infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht vom Lieferanten ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die der Lieferant nicht zu vertreten hat.

Für Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet der Lieferant nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Rücksendungen sind erst nach vorgängiger Absprache mit LED zu durchführen.

C. LEISTUNGEN DER KUNDEN

Preise

Die von den Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von LED. Die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wird.

Verantwortung der Kunden

Die Kunden sorgen dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, die sie bei LED bestellt  haben, gesetzes- und vorschriftsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten, wie die Beachtung technischer Vorschriften usw. können sich aus den abgegebenen Dokumenten oder den Anwendungshinweisen für Produkte ergeben.

D. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungsstellung

Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Auftragsbestätigungen oder Angeboten.

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind ohne Abzüge innert 15 Tagen per Banküberweisung zu begleichen, sofern auf der Rechnung nichts anders erwähnt ist. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erhaben. Unterlassen sie dies, gilt sie als genehmigt. Haben die Kunden bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, hat LED die Wahl, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen ist LED berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Die Kunden tragen die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten. 

Vorauszahlung und Sicherheit

Hat LED begründete Zweifel, ob die Kunden die Zahlungsbedingungen vertragsgemäss einhalten, kann sie Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen. Leisten die Kunden Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann LED den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn die Kunden oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten. Bei Stornierung einer Bestellung vom Kunden sind sämtliche bis dahin aufgelaufenen Kosten vom Kunden zu tragen.

E. HAFTUNG VON LED

LED steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. Bei einer Schadenforderung haftet LED für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Schadensumme beträgt höchstens den Gegenwert der bezogenen Leistung. In keinem Fall haftet LED jedoch für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Transportschäden. Allfällige zusätzliche Haftungsbestimmungen in den Angeboten bleiben vorbehalten.

F. BESONDERE BESTIMMUNGEN

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der LED. LED ist berechtigt, ihr Eigentumsrecht durch Rücknahme der gelieferten Ware geltend zu machen, sofern die vereinbarten Zahlungskonditionen nicht eingehalten werden. Damit verbundene Umtriebe und Speditionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

Höhere Gewalt

Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.

Verrechnung

Die Kunden verrechnen Schulden gegenüber LED nicht ohne deren Zustimmung mit eigenen Forderungen.

G. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Übertragung von Rechten und Pflichten

Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage auf Dritte übertragen.

Vertraulichkeit und Sicherheit

Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Beide Parteien verpflichten sich, die ihnen ausgehändigten Unterlagen weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks zu verwenden, zu dem sie bestimmt sind. Jede Partei hat die andere bei Vertragsabschluss auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Erfüllung dieses Vertrages beziehen. Speziell zu beachten sind die Sicherheitsvorschriften.

Nichtigkeit: / Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als ganz oder teilweise unwirksam, illegal oder undurchsetzbar erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue ersetzen, die dem Willen beider Parteien möglichst entspricht. Eine Änderung oder Löschung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäß dieser Ziffer beeinflusst nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Rest des Vertrags.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz.